Bezugsrecht

Bezugsrecht
Be|zugs|recht 〈n. 11Recht zum Bezug (meist von neuausgegebenen Aktien)

* * *

Be|zugs|recht, das (Börsenw.):
gesetzlich begründeter Anspruch eines Aktionärs bei Erhöhung des Aktienkapitals auf den Bezug (2 a) neuer Aktien.

* * *

Bezugsrecht,
 
das einem Aktionär zustehende Recht, bei einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft einen seinem Anteil am bisherigen Grundkapital entsprechenden Teil der neuen Aktien zu beziehen (§ 186 Aktiengesetz). Wird z. B. das Kapital von 6 auf 8 Mio. DM erhöht, so muss den bisherigen Aktionären auf drei alte Aktien eine neue Aktie angeboten werden (Bezugsverhältnis 3 :1). Die Aufforderung zum Bezug neuer Aktien ist in angemessener Weise zu veröffentlichen (Bezugsangebot). Den bisherigen Aktionären wird für ihre Entscheidung eine Bezugsfrist von mindestens zwei Wochen eingeräumt.
 
Für die Aktionäre, die ihr Bezugsrecht nicht ausüben wollen, sowie für Interessenten, die für einen Erwerb junger Aktien keine oder nicht genügend Bezugsrechte haben, wird an der Börse jeweils ein Bezugsrechthandel organisiert (vom ersten Tag der Bezugsfrist bis drei Tage vor deren Ende). Das Bezugsrecht hat einen Wert, weil der Emissionskurs der jungen Aktie in der Regel unter dem Börsenkurs der alten Aktien liegt. Das führt normalerweise nach der Emission zu einem Durchschnittskurs, der unter dem bisherigen Börsenkurs liegt; Folge: Wertverlust für bisherige Aktionäre, die keine jungen Aktien bezogen haben, und Wertzuwachs für Käufer junger Aktien, die keine alten Aktien besitzen.

* * *

Be|zugs|recht, das: gesetzlich begründeter Anspruch eines Aktionärs bei Erhöhung des Aktienkapitals auf den ↑Bezug (2) neuer Aktien.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bezugsrecht — Ein Bezugsrecht (engl. pre emptive right) ist ein mögliches Anrecht eines Altaktionärs auf den Bezug von jungen (neuen) Aktien bei einer Bezugsrechtsemission. Inhaltsverzeichnis 1 Hintergründe 1.1 Durchführung einer Kapitalerhöhung mit… …   Deutsch Wikipedia

  • Bezugsrecht — I. Aktienrecht.1. Begriff: Das dem ⇡ Aktionär zustehende Recht, bei einer ⇡ Kapitalerhöhung einen seinem Anteil am bisherigen ⇡ Grundkapital entsprechenden Teil der neuen Aktien (⇡ junge Aktien) zu beziehen (§ 186 AktG). Wird z.B. das… …   Lexikon der Economics

  • Bezugsrecht (Versicherung) — Das Bezugsrecht dient in Versicherungsverträgen, insbesondere in allen Formen der Lebensversicherung oder der Unfallversicherung, seltener in anderen Versicherungsarten, dazu, den Empfänger der Leistung aus diesem Vertrag für den Leistungsfall… …   Deutsch Wikipedia

  • Bezugsrecht — Be|zugs|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • unwiderrufliches Bezugsrecht — ⇡ Bezugsberechtigung …   Lexikon der Economics

  • Aktienbezugsrecht — ⇡ Bezugsrecht. Anleihen mit A.: ⇡ Optionsanleihe …   Lexikon der Economics

  • Bezugsrechtausschluss — Ein Bezugsrecht (engl. pre emptive right) ist ein mögliches Anrecht eines Altaktionärs auf den Bezug von jungen (neuen) Aktien bei einer Bezugsrechtsemission. Inhaltsverzeichnis 1 Hintergründe 1.1 Durchführung einer Kapitalerhöhung mit… …   Deutsch Wikipedia

  • Bezugsrechtsausschluss — Ein Bezugsrecht (engl. pre emptive right) ist ein mögliches Anrecht eines Altaktionärs auf den Bezug von jungen (neuen) Aktien bei einer Bezugsrechtsemission. Inhaltsverzeichnis 1 Hintergründe 1.1 Durchführung einer Kapitalerhöhung mit… …   Deutsch Wikipedia

  • Bezugsrechtwert — Ein Bezugsrecht (engl. pre emptive right) ist ein mögliches Anrecht eines Altaktionärs auf den Bezug von jungen (neuen) Aktien bei einer Bezugsrechtsemission. Inhaltsverzeichnis 1 Hintergründe 1.1 Durchführung einer Kapitalerhöhung mit… …   Deutsch Wikipedia

  • Optionsverhältnis — Ein Bezugsverhältnis bildet eine Relation ab, mit der ein Anspruch auf ein Underlying besteht oder mit der Beschlüsse über die Veränderung eines Basiswertes für den Inhaber des gleichen umgesetzt werden. Inhaltsverzeichnis 1 Bezugsverhältnis im… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”